Ausbreitung der Geflügelpest
Das Landratsamt warnt vor einem
vermehrten Auftreten des hochansteckenden H5N1-Erregers. Geflügel-Märkte sind
vorübergehend verboten. Das müssen Halter beachten.
Ende Oktober
gab es bei einigen Enten, die im Landkreis Miltenberg hobbymäßig gehalten
wurden, einen ersten Ausbruch der
Geflügelpest
mit dem Namen HPAI (hochpathogene aviäre Influenza). Drei weitere Fälle kamen
seitdem in Bayern dazu. Seit Juni 2022
sind in Deutschland 294 neue Fälle von HPAI bei Wildvögeln festgestellt worden,
überwiegend bei Koloniebrütern in den Küstenregionen (Seeschwalben, Möwen,
Kormorane, Basstölpel), sowie bei Gänsen, Enten und Schwänen. Außerdem wurden
seitdem bundesweit 63 Ausbrüche von HPAI in Geflügelbeständen gemeldet.
Das Landratsamt weist auf das generelle Fütterungsverbot
von Wildvögeln im gesamten Landkreis Donau-Ries
hin. Zu den Wildvögeln zählen auch Eulen und Greifvögel, nicht aber Singvögel.
Nach alle
diesen Auflagen hat das Landratsamt auch eine gute Nachricht: Der aktuell
auftretende Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragbar, erklärt Doktor
Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries. Der
Verzehr von Geflügel sei unbedenklich, solange das Fleisch ausreichend erhitzt
und die allgemeine Küchenhygiene eingehalten werde. Bei den zuletzt
untersuchten Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgrippe-Virus
nachgewiesen werden. Dennoch, so Kellner, sei es dringend notwendig, den
Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren, um das Einschleppen und
Verbreiten des Krankheitserregers zu verhindern.
Derzeit
besteht bei der Geflügelhaltung keine Stallpflicht. Sollten sich die Fälle in
Bayern mehren, könnte diese – wie bereits in der Vergangenheit geschehen –
jedoch verpflichtend werden. Bei einem Ausbruch muss der gesamte Bestand
getötet werden.