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Hinweis zur korrekten Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenaufbewahrungsbehältnisse

(Waffenschränke, Waffenräume, usw.)

Die Aufbewahrung der Schlüssel ist mit entscheidend, um sicher zu verhindern, dass Dritte unbefugt an Waffen und Munition gelangen oder diese sonst abhandenkommen können.

 

Da Regelungen zur Aufbewahrung von Schlüsseln gesetzlich nicht explizit getroffen wurden, wurde in Auswertung einschlägiger ministerieller Vollzugshinweise und der Rechtsprechung die nachfolgenden Eckpunkte zusammengestellt, an denen man sich hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln orientieren kann:

 

Sicher aufbewahrt wird der Schlüssel für ein Behältnis, in dem erlaubnispflichtige Waffen oder Munition aufbewahrt werden, jedenfalls in einem Schüsselbehältnis mit Zahlenschloss, das dem Widerstandsgrad des Aufbewahrungsbehältnisses (Waffenschrank) entspricht, zu dem der Schlüssel gehört;

 

als ausreichend sicher ist zudem die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis mit Zahlenschloss anzusehen, das den vor dem Inkrafttreten des 2. Waffenrechtsänderungsgesetzes geltenden Anforderungen an die Aufbewahrung der Waffen und Munition, zu der der Schlüssel den Zugriff ermöglichst, entspricht (A/B Schrank nach VDMA 24992);

 

die Aufbewahrung des Schlüssels z.B. in einem nicht klassifizierten Möbeltresor oder Schlüsselsafe mit Zahlenschloss kann ebenfalls als ausreichend sicher betrachtet werden, sofern sich dieser außerhalb des Raumes der Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und Munition befindet und nicht einsehbar ist (z.B. in einem Schrank);

 

die offene Aufbewahrung des Schlüssels z.B. an einem Schlüsselbrett oder lose in einem Versteck ist in keinem Fall ausreichend.


 R.O.

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