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Infos zum Jagdkurs

Der Weg zum Jäger/-in

Sie haben sich schon immer unserer Flora und Fauna verbunden gefühlt und wollten mehr wissen über die Zusammenhänge in der Natur, über die Ökosysteme unserer Umwelt und über die Notwendigkeit in bestimmten Bereichen unserer Kulturlandschaft regulierend eingreifen zu müssen? Wenn ja, dann ist Ihre Überlegung richtig, selbst Jägerin oder Jäger zu werden. Es ist selten zu früh und nie zu spät.

Der Weg dorthin ist vom Gesetzgeber klar vorgeschrieben. Für den Jugendjagdschein muss der Bewerber bei Prüfungsbeginn mindestens 15 Jahre alt sein, für den normalen Jagdschein ist das 18. Lebensjahr vorgesehen. Der Prüfling muss unbescholten und im Sinne des Gesetzes Deutscher sein.

Voraussetzung ist eine mindestens 120 stündige Ausbildungszeit wobei der praktische Teil nicht unter 60 Stunden sein darf.

 

Die theoretische Ausbildung gliedert sich in die Sachgebiete.

      • Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdwaffenkunde
      • Haar- und Federwild, Wildbiologie
      • Jagdrecht, Tierschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
      • Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
      • Jagdhunde: deren Haltung, Pflege und Führung
      • Wildhege und Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung

 

Die praktische Ausbildung beinhaltet alle in einem Revier anfallenden Tätigkeiten wie Hegemaßnahmen (Anlage und Verbesserungen von Biotopen auch für die nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tiere), Fütterungen in der Notzeit, Bau von Reviereinrichtungen, Jagdschutz, Versorgung von erlegtem Wild und vieles mehr.

Die Jägerprüfungen finden in Bayern vier Mal jährlich statt.

 

Die Prüfungen gliedern sich in drei Teile:

    1. Schriftlicher Teil, der insgesamt 100 Fragen aus den oben genannten 6 Fächern beinhaltet und zum überwiegenden Teil aus Multiple-Choice-Fragen besteht.
    2. Mündlich praktischer Teil mit Fragen aus allen Fachgebieten
    3. Praktischer Teil
      • Prüfung der sicheren Handhabung von Jagdwaffen 
      • Schießprüfung mit der Büchse
      • Schrotschießen wird in der Ausbildung absolviert
      • Erfolgreich abgelegte Prüfungsteile haben bei Wiederholung Bestand


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