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Nachsuchengespanne des Jagdverband Donauwörth

„Ein Jäger, der kein Brauchtum pflegt, das Wild nicht füttert und nicht hegt,
 der nur zum schießen ist im Wald, nicht richtig anspricht eh'es knallt,
 gewissenlos lässt Nachsuchen sein, gibt besser ab den Jägerschein.“

 

Sehr geehrte Revierpächterin, sehr geehrter Revierpächter,

liebe Jägerin, lieber Jäger.


„Jäger gehen mit den Wildtieren verantwortungsbewusst um"

      • Wir jagen nach wildbiologischen Grundsätzen.
      • Wildtiere zu töten muss einen vernünftigen Grund haben.
      • Töten von Wildtieren muss tierschutzgerecht erfolgen, ohne unnötige Qualen“


So steht es im Leitbild der bayerischen Jäger.

Lassen Sie dies keine Floskel sein und uns gemeinsam mit Leben füllen. Daran werden wir auch von der nichtjagenden Öffentlichkeit gemessen.

Der Tierschutz ist für uns als Kreisjagdverband und somit für die durch uns organisierten Jäger ein hohes Gut. Mit unseren Nachsuchenführern und deren Hunden stellen wir unseren Jägern bzw. Jagdpächtern Spezialisten auf höchstem Niveau zur Verfügung.

Der Landesjagdverband hat eine Vereinbarung erarbeitet, die es erlaubt, dass speziell ausgebildete Nachsuchengespanne bei ihrer Arbeit die Grenzen der teilnehmenden Reviere überschreiten dürfen. Dies ist im Sinne des Tierschutzes und einer waidgerechten Jagd, besonders aber für die Rechtsicherheit der Nachsuchenführer unerlässlich.


Der Landesjagdverband Bayern hat in Erfüllung der Verpflichtung aus § 22a

Bundesjagdgesetz und Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz

für anerkannte Nachsuchengespanne im Bereich des Landesjagdverbandes Bayern

eine neue Nachsuchenvereinbarung getroffen.

 

Anerkannte Nachsuchengespanne

Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können.


Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Schalenwild erlösen. 


Nachsuchengespanne sind „Teams“ mit besonderen Privilegien, offiziell von den Bezirksregierungen bestätigt und anerkannt. Werden sie beauftragt, dürfen sie mit Waffe, Begleitperson und bis zu 2 suchenden Hunden nicht nur Revier-, sondern auch Ländergrenzen überschreiten. Revierinhaber dürfen sie dabei nicht stoppen.

https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/

Möglich macht das die Verordnung, die Jagdminister Aiwanger zum 01.12.2023 unterzeichnet hat. 


Am besten ist die Nachsuche, die gar nicht erst erforderlich wird. Deswegen der immerwährende Appell: keine Haupt- oder Trägerschüsse! Sondern sauber auf die Kammer zielen!


Und: Wenn doch mal etwas schiefgeht, immer und unbedingt die Experten dazuholen, die anerkannten Nachsuchengespanne. Keine Scheu und falsche Scham. Denn Tierschutz, Tierwohl und Waidgerechtigkeit gebieten es. Und noch ein Hinweis: Nachsuchen mit einer Wärmebildkamera sind keine Nachsuchen – sondern handwerklicher Pfusch!


Erwin Leinfelder

T.:  09097 /1201

M.: 0171 / 4614931


Thomas Laukenmann

T.:  09091 / 2989

M.: 0170 / 2296155

Doris Guggenberger

T.:  0906 / 9990797

M.: 0175 / 5963075

Jonas Haffke

​T.:  

M.: 0176 / 88697668 

Matthias Meyer

T.:  

M.: 0175 / 2233871

Hunderasse:

Hanoverscher Schweißhund

Herzliches Waidmanns Dank an unsere Nachsuchengespanne!

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