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Bewegungsjagd

Wenn Sie eine Bewegungsjagd veranstalten und Verkehrssicherungsschilder benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hegegemeinschaftsleiter!

Verkehrszeichenplan-Empfehlung unten.

Was ist eine Bewegungsjagd?


Bewegungsjagden sind Gesellschaftsjagden, bei denen mehrere Jäger und Hunde beteiligt sind. Sie können mit der Büchse auf Schalenwild und mit der Flinte z.B. auf Niederwildarten wie Fasan oder Hase durchgeführt werden. Man kann Bewegungsjagden in Drück- und Treibjagden unterscheiden.

        • Die Drückjagd ist eine Bewegungsjagd, die auf Hochwild und Rehwild (Schalenwild) durchgeführt wird.
        • Die Treibjagd wird auf Schwarzwild und Niederwild (u.a. Hase, Fasan) ausgeführt.

Bei der Gesellschaftsjagd sind besondere Sicherheitsbestimmungen zu beachten und einzuhalten, die jeder Jäger kennen muss.


Ziele der Bewegungsjagd


Bewegungsjagden tragen in besonderer Weise den veränderten Waldstrukturen Rechnung und bieten eine gute Möglichkeit, durch gemeinsames Jagen Jagdkultur zu leben. Bewegungsjagden sind Teil eines Jagdkonzeptes, in dem die örtlichen Verhältnisse sowie die Interessen von Grundeigentümern und Öffentlichkeit berücksichtigt sind. Der Erfolg der Jagd soll sich messen an der Höhe und der Zusammensetzung der Strecke. Langfristig soll die Bewegungsjagd eine ausgewogene Sozialstruktur der Wildbestände und die Rückkehr zu artgerechtem Verhalten fördern und die Wildschäden senken.

        • Bewegungsjagden sind eine wirkungsvolle Jagdmethode zur Anpassung von Wildbeständen an ihren Lebensraum
        • Steuerung der Raumnutzung von Wildbeständen
        • Herstellung und Erhaltung wildbiologisch richtiger Sozialstrukturen und Lebensmöglichkeiten
        • Vermeidung des Jagddruckes und der Wildschäden


Konfliktvermeidung und Organisation


Die Planung und Organisation der Bewegungsjagd muss so ausgerichtet sein, dass nach allem Ermessen ein Überjagen der Hunde in benachbarte Reviere ausgeschlossen werden kann. Wird im Bereich von Reviergrenzen mit Hunden gejagt, sind Reviernachbarn zu verständigen. Die kleinräumige Jagd ausschließlich auf Schwarzwild ist keine Bewegungsjagd in diesem Sinne. Bewegungsjagden sollen ab Oktober und nicht nach Jahresende sowie nicht bei hoher Schneelage und/oder Harsch stattfinden. Bewegungsjagden müssen rechtzeitig vor Dunkelheit beendet werden. Die Freigabe von Wild und die Kontrolle der Strecke durch den Jagdleiter muss die Sozialstruktur des Wildes und die Erfordernisse des Tierschutzes berücksichtigen.



Einsatz von Hunden


Grundsätzlich können alle Jagdhunde auf Bewegungsjagden eingesetzt werden, die folgende Eigenschaften haben:

        • gegenüber Mensch und Artgenossen verträglich
        • spurlautes bzw. fährtenlautes jagen
        • wesensfest
        • wildscharf und nicht anschneidend
        • ausgeprägte Orientierungssinn


Art und Anzahl der eingesetzten Hunde richtet sich nach den wild- und revierspezifischen Verhältnissen.
Es sollen nur erfahrene und eingejagte Hunde eingesetzt werden, die während des Treibens einzeln jagen. Meuten, die gesundes Wild fangen, werden nicht eingesetzt. Für Kontroll- und Nachsuchen müssen qualifizierte Nachsuchengespanne in ausreichender Zahl bereitstehen.
Nachsuchen und damit verbundene Maßnahmen sind nur von den von der Jagdleitung beauftragten Personen durchzuführen.

Zur Planung des Hundeeinsatzes gehören auch Vorkehrungen zu deren Sicherheit, tierärztlicher Versorgung und die Versicherung der Hunde.

Es sollen nur erfahrene, orts- oder kartenkundige Treiber und Hundeführer nach Maßgabe der VSG eingesetzt werden.



Tierschutz


Bei der Schussabgabe sind Gesichtspunkte des Tierschutzes und der Wildbrethygiene zu beachten.

        • Bewegtes Wild stellt hohe Anforderungen an die Schießfertigkeit der Jäger, daher sind Schüsse zu unterlassen, die keine hinreichende Treffsicherheit erwarten lassen.
        • Ziel ist immer die Erhaltung der Sozialstruktur.
        • Abhängige Jungtiere sind vor dem Muttertier zu erlegen (z.B. beim Rotwild ist das Kalb während der ganzen Jagdzeit abhängig).
        • Keine Hetzjagd (§19 BJG)


Wildbrethygiene


Schlechte Schüsse führen zur Entwertung des Wildbrets.
Fachgerechtes und rechtzeitiges Aufbrechen, vorschriftsmäßiges Auskühlen, Transportieren und Lagern sind sicherzustellen.



Sicherheitskonzept


Die Sicherheit hat bei der Planung, Organisation und Durchführung oberste Priorität!
Dem Jagdleiter fällt hierbei die zentrale Verantwortung zu.

Für folgende Punkte zeichnet sich der Jagdleiter verantwortlich:

        • Auswahl und Abgrenzung des Jagdgebietes. Jede erkennbare Gefährdung Dritter ist dabei auszuschließen (Straßen, Siedlungen usw.)
        • Rettungskette (vorbeugende Maßnahmen: Arzt, Tierarzt)
        • Auswahl der Schützenstände (UVV – Jagd, Bewuchs)
        • Auswahl der Schützen (Ausbildung, Training, Verantwortung)
        • Sicherheitsbelehrung (Stand, Beginn u. Ende, Gefahrenbereich, Ahndung von Verstößen)
        • Sicherheitsrelevante Ausrüstung und Maßnahmen (Warnweste, Hutband, Halsband, Straßensperrungen, moderne Kommunikationsmittel)
        • Kontrolle des Sicherheitskonzeptes


Schießfertigkeit


Hohe Schießfertigkeit ist die Voraussetzung für die verantwortungsvolle Jagd, unter Achtung des Tieres als Mitgeschöpf.
Hierfür ist ein diszipliniertes Schießen und Sicherheit beim Ansprechen erforderlich. Diese geforderten Eigenschaften sind durch Aus- und ständige Fortbildung bzw. Training eigenverantwortlich zu gewährleisten.
Der Jagdleiter sollte durch entsprechende Vor- und Nachbereitung auf die Schießfertigkeit und Disziplin der Teilnehmer Einfluss nehmen.

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