Aufwandsentschädigung „Schwarzwild“ für das Jagdjahr 2021/2022
Die ungebrochen hochdynamischen ASP-Geschehen in Europa und im Besonderen Deutschland mit ihren teilweisen sprunghaften Ausbreitungstendenzen führen eindringlich vor Augen, dass auch in Bayern jederzeit mit einem ASP-Ausbruch gerechnet werden muss. Angesichts dessen gilt es, die bereits erfolgreich etablierten und bewährten Präventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.
Das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat daher bekanntgegeben, dass die Gewährung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild weiterhin fortgesetzt wird. BJV wieder mit der Abrechnung der Schwarzwildprämie beauftragt Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild grundsätzlich 70 € je Tier als Aufwandsentschädigung gewährt. Auch für das Jagdjahr 2021/2022 ist der BJV wieder mit der Auszahlung der Schwarzwild-beauftragt. Das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren wird auch für das Jagdjahr 2021/2022 fortgeführt. Den Erstattungsantrag finden Sie hier: https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/erstattungsantrag_erlegen_schwarzwild.pdf Antrag auf Schadensausgleich.pdf als beschreibbare pdf
Quelle: Wildtierportal https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/185480/index.php |
R.O.