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Aufhebung der Schonzeit bei Wildschweinen

Tier- und Mutterschutz sind nicht verhandelbar

 

Der Tier- und Mutterschutz muss bei der Jagd an erster Stelle stehen. Schwerpunkt der Schwarzwildjagd müssen weiterhin Frischlinge und Überläufer sein. Der Jagdverband Donauwörth sieht die mögliche Schonzeitaufhebung für Wildschweine durchaus kritisch.

 

Die Afrikanische Schweinpest kommt aus Osteuropa immer näher und bedroht damit unsere Haus- und Wildschweinbestände. Diese Erkenntnis ist nicht neu.

Bei der Diskussion über die Seuche gewinnt man schnell den Eindruck, dass das Schwarzwild und die Jäger für den Ausbruch verantwortlich seien.

Doch keine wilde Sau hat auf den eigenen vier Schweinshaxn den Erreger von Afrika über das Baltikum nach Westeuropa verschleppt und kein Wildschwein bringt das Virus in einen Schwinestall, sondern der Mensch!

 

Grundsätzlich ist die Afrikanische Schweinepest ein Problem aus der internationalen Agrarindustrie und des Menschen. Die Schwarzwilddichte in Deutschland hat somit keinen Einfluss auf das Risiko der Einschleppung der Krankheit, sondern allenfalls auf das Risiko der Weiterverbreitung. Trotz vielleicht angebrachter Kritik: Größtes Verständnis für die Existenzängste der heimischen Schweinezüchter.

Aus Angst vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch einen Entwurf vorgelegt, nachdem die Schonzeit für Bachen und Keiler aufgehoben werden soll.

Der Muttertierschutz bleibt dabei erhalten. Die Verordnung schreibt vor, dass so genannte Beibachen aus Rotten, in denen keine gelb-gestreiften Frischlinge mehr mitlaufen, ganzjährig geschossen werden dürfen. Das heißt, in Rotten mit gelb-gestreiften Frischlingen ist der Abschuss von Bachen weiterhin verboten.

 

Was sind Beibachen?

Beibachen sind weibliche Wildschweine, die in der Rotte keine führende Position einnehmen. Beibachen sind also keine Leitbachen, sondern rangniedrigere Tiere. Für die Jagd auf Schwarzwild heißt das, der Jäger muss die Leitbache, also die Anführerin der Rotte erkennen. Denn diese muss die Führung der Rotte und aller  Frischlinge übernehmen und für ausreichende Nahrung sorgen, wenn andere Bachen erlegt werden.

Frischlinge brauchen die Bache auch nach der Säugezeit

Für die Jägervorstände im Altlandkreis Albert Reiner und Robert Oberfrank ist der Muttertierschutz unverhandelbar: „Frischlinge, die nicht mehr gestreift sind, werden zwar nicht mehr gesäugt, aber sie brauchen ihre Mutter auch über die Säugezeit hinaus. Gerade in dieser Jahreszeit werden jüngere Tiere elendig verhungern, wenn es keine Leitbache mehr gibt, die die Rotte führt und das Auffinden von Futter übernimmt.“

Abschuss der Leitbache erhöht das ASP-Risiko

Die Leitbache sorgt dafür, dass die Rotte zusammenbleibt und nicht auseinandergesprengt wird. Denn das wäre fatal für die Ausbreitung der ASP, weil versprengte Frischlinge dann ein wesentlich größeres Streifgebiet haben und die ASP im Falle eines Ausbruchs erst Recht zumindest unter dem Schwarzwild verbreiten könnten.

Der Bayerische Jagdverband (BJV) fordert deshalb, dass der notwendige Abschuss von Beibachen nur gezielt, zur richtigen Zeit und ausschließlich bei der Einzeljagd erfolgen darf.

Die bayerischen Jäger sehen die Schonzeitaufhebung kritisch

Die beiden Jägervorstände sehen die Schonzeitaufhebung kritisch: „In der Praxis ist es oft schwierig, Keiler und Bachen zu unterscheiden. Und auf Bewegungsjagden ist die Leitbache kaum als „Rottenanführerin“ zu erkennen.“ Deshalb kann und darf, so Albert Reiner, im Frühjahr auch keine Bewegungsjagd auf Schwarzwild stattfinden. Nicht jedes Mittel ist Recht.“ Deshalb, so Robert Oberfrank weiter, muss der Abzugsfinger gerade bleiben, wenn die Bachen nicht richtig identifiziert werden können.

Das Wildschwein ist nicht schuld an der Einschleppung

Noch einmal betont Jägervorsitzender Oberfrank mit aller Deutlichkeit: Das größte Risiko einer Einschleppung der ASP geht vom Menschen aus: Mangelnde Hygiene im Umgang mit Speiseresten und der gewaltige Transitverkehr spielen eine wesentlich größere Rolle in der Verbreitung des ASP-Erregers als eine rigorose Bestandsminimierung und die Forderung nach einem verstärkten Bachenabschuss. Beispielsweise Grenzkontrollen und das Einzäunen von Rastplätzen wären ein probates Mittel. Doch hier ist zu einem gewissen Grad kein politischer Wille erkennbar. Infizierte Wildschweine können keine großen Strecken zurücklegen und verenden nach kurzer Zeit. Unachtsam weggeworfene Lebensmittel, wie mit dem Erreger infizierte Rohwurst aus Seuchengebieten, bergen so ein wesentlich höheres Einschleppungsrisiko. Diese Tatsache, dass einer der größten deutschen Discounter, polnische Rohwurst im Sonderangebot hat, stößt bei den beiden Jägervorständen auf absolute Unverständnis. Auch der Hinweis, dass hier nur Rohware aus ASP-freien Gebieten verarbeitet wurde, kann hier nicht versöhnlich stimmen. „Hier ist eindeutig die Politik gefordert“ skandiert Albert Reiner.

Die Jäger im Altlandkreis machen ihre Hausaufgaben

Unsere Jägerinnen und Jäger erledigen zuverlässig ihre Arbeit, dies zeigen die aktuellen Streckenlisten. Jägervorsitzender Robert Oberfrank dankt allen Jägerinnen und Jägern für ihr großartiges Engagement. 

Auch Landwirte und Staat sind gefordert

Voraussetzung für eine hohe Abschussquote sind auch Bejagungsschneisen in großen Mais- und Rapsschlägen, damit die Wildschweine überhaupt gesehen und bejagt werden können.  Außerdem belasten Gebühren die Jagd auf das Schwarzwild. Deshalb muss der Staat endlich die Gebühren für die Trichinenbeschau und für Verkehrssicherungsmaßnahmen übernehmen und die Kommunen über den Erlass der Hundesteuer beraten.

 

 

ALF sollte bei der Beratung von Bio-Gasanlagen auf die Pflanze Silfis hinweisen und einen Ausgleich der 10% Gasminderung sollte mit einer Ausgleichszahlung möglich sein, damit wäre das Futterangebot, gerade an Waldränder nicht vorhanden.

 

 

R.O.


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