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Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden im Jagdverband Donauwörth

„Jagd ohne Hund ist Schund“ – oder wie es der Jagdgebrauchsverband Nordschwaben treffend formuliert: „Jagd mit Hund – aus gutem Grund.“

 

Unter diesem Motto fand kürzlich die feierliche Abschlussveranstaltung des Vorbereitungslehrgangs zur „Brauchbarkeitsprüfung“ für Jagdhunde im Jagdverband Donauwörth statt. Florian Otto, Hundeobmann des Verbandes, hatte zur Übergabe der Urkunden für die bestandene Brauchbarkeitsprüfung geladen. Gemeinsam mit den Prüfern Hermann Fässler, Martin Zährle und Bernhard Philipp wurden die frisch geprüften Hundegespanne für ihre Leistungen gewürdigt.

 

Ausbildung als Basis für tierschutzgerechte Jagd

Eine erfolgreiche Jagd mit Hund setzt eine fundierte und zeitintensive Ausbildung voraus. Bereits vor dem eigentlichen Vorbereitungslehrgang durchlaufen die Hundeführerinnen und Hundeführer einen sogenannten Hundeführerlehrgang, der rund 20 Doppelstunden umfasst. Dabei stehen Grundgehorsam, sicherer Appell und die Basis für ein sicheres Apportieren im Mittelpunkt.

„Jagdhunde spielen eine unverzichtbare Rolle bei der waidgerechten Jagd“, betont der Vorsitzende des Jagdverbandes, Robert Oberfrank. Sie helfen nicht nur dabei, Wild aufzuspüren, sondern auch bei Verkehrsunfällen verletztes oder getötetes Wild zu finden. „Eine tierschutzgerechte und somit verantwortungsvolle Jagdausübung ist ohne ausgebildete und geprüfte Jagdhunde schlichtweg nicht möglich“, so Oberfrank.

 

Herausforderung Wasserprüfung

Die Brauchbarkeitsprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass die Hunde sowohl gehorsam als auch verkehrssicher sind und Wild zuverlässig finden und bringen können. Im Rahmen der Prüfung wurden mehr als 20 Hunde nach den neuesten Vorgaben bewertet und mit Brauvour absolviert. 

 

Anerkennung für Engagement

Bei der Feier sprach Robert Oberfrank den Ausbildern, Richtern sowie den Hundeführern und deren Familien seinen besonderen Dank aus. „Es ist ein Gemeinschaftswerk, das wesentlich zum Tierschutz beiträgt“, erklärte er. Sein Dank galt ebenso den treuen Vierbeinern, die als unentbehrliche Partner der Jäger agieren, sowie den Revierinhabern, deren Gebiete für die Prüfungen zur Verfügung standen.

 

Gesetzliche Verpflichtung zur Jagdhundearbeit

Die Notwendigkeit gut ausgebildeter Jagdhunde ist nicht nur eine moralische Verpflichtung der Jägerschaft, sondern auch gesetzlich verankert. So regelt das Bayerische Jagdgesetz in Artikel 39:

„Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei der Jagd auf Wasserwild sind brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl einzusetzen. Auch Hunde, die zur Nachsuche verwendet werden, müssen brauchbar sein.“

Diese Vorgabe unterstreicht die essenzielle Rolle der Jagdhunde, vor allem bei der Nachsuche nach einem Schuss. „Die Arbeit unserer vierbeinigen Jagdhelfer bleibt unersetzlich“, resümiert Oberfrank und macht deutlich, wie bedeutsam diese Prüfungen für den tierschutzgerechten Jagdbetrieb sind.


R.O.

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