Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in Ungarn
Der Virus kommt unaufhaltsam näher.
Mit dem ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ungarn rät der Bayerische Jagdverband allen Jägerinnen und Jägern, umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen bei Jagdreisen zu treffen.
Feldkirchen, 30. April 2018: Mit dem ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ungarn rät der Bayerische Jagdverband allen Jägerinnen und Jägern, umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen bei Jagdreisen zu treffen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat jetzt eine weitere Ländergrenze überwunden. Erstmalig wurde am 20. April im ungarischen Heves in Nord-Ungarn, ca. 100 km östlich von Budapest, ein verendetes Wildschwein positiv auf das Virus getestet. Das bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) am 23. April 2018. Auf Basis der ihr vorliegenden Informationen geht die OIE davon aus, dass sich das Wildschwein über Essenreste infiziert hat. In der Umgebung seien viele ausländische Fabrikarbeiter tätig, d.h. auch in diesem Fall hat der Mensch höchstwahrscheinlich das Virus eingeschleppt. Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, hat Ungarn in der Region umfangreiche Schutzmaßnahmen getroffen.
Vorsicht bei Auslandjagdreisen nach Ungarn
Am 1. Mai beginnt traditionell die Jagd auf den Bock, was viele Jäger mit einer Jagdreise nach Ungarn verbinden. Der BJV appelliert daher an alle Jägerinnen und Jäger, die eine Auslandjagd planen, Vorsicht walten zu lassen. Denn eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere und die Jagd schwere wirtschaftliche Einbußen mit sich bringen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen umfangreichen Ratgeber zur Seuchenprävention bei Jagdreisen herausgegeben. An erster Stelle stehen die Reinigung und Desinfektion der Jagdausrüstung, Kleidung, Schuhwerk, Jagdhunden und allen Gerätschaften, die mit Blut in Berührung gekommen sind. Man sollte mit dem PKW, mit dem man die Jagdreise unternommen hat, nicht in das heimische Revier fahren, bevor es nicht gründlich desinfiziert wurde. Besser ist es jedoch, sich vor Ort ein Fahrzeug zur Fahrt ins Gastrevier auszuleihen. Auch der eigene Jagdhund sollte besser nicht in das Gastrevier mitgenommen werden. Die Einfuhr von Schwarzwild-Jagdtrophäen ist zu vermeiden bzw. nur nach gründlicher Desinfektion und Reinigung mit Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde erlaubt. Wurst- und Fleischwaren sowie Hundefutter aus ASP-betroffenen Regionen der EU sollten unter keinen Umständen nach Deutschland eingeführt werden. Detaillierte Hintergrundinformationen zur ASP gibt die Broschüre des Bayerischen Jagdverbandes „Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch und bedroht Deutschland“, welche über die BJV-Geschäftsstelle in Feldkirchen erhältlich ist oder online heruntergeladen werden kann.
Jagdreisende sollen durch die Fachpublikation des BMEL „Afrikanische Schweinepest – Vorsicht bei Jagdreisen“ angesprochen werden, die auf der BMEL-Website erhältlich ist.
Risiko der Einschleppung durch Wildschweine gering
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Risiko der Einschleppung durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen bzw. durch illegal verbrachtes und entsorgtes kontaminiertes Material als hoch bewertet. Das Risiko, dass das ASP-Virus durch wandernde Wildschweine eingeschleppt wird, wird als vergleichsweise niedriger eingestuft. Fakt ist: Infizierte Wildschweine können in der freien Natur keine größeren Strecken mehr zurücklegen. Sie erkranken sehr schnell und heftig, werden immobil und verenden in der Regel innerhalb weniger Tage.
Informieren Sie sich über die ASP: https://www.jagd-bayern.de/bjv-verbraucherschutz-und-jagd.html