20 Euro Aufwandsentschädigung für Frischlinge und Co.
Verfahren zur Aufwandsentschädigung
Die intensive Bejagung von Schwarzwild ist eine Möglichkeit, der Verbreitung von Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen.
Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung am 19. Dezember auf Vorschlag des BJV eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für jeden erlegten Frischling, für Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, auf den Weg gebracht.
Ausgezahlt wird die Aufwandsentschädigung vom BJV an die Jagdausübungs-berechtigten, also an die Revierpächter.
So einfach erhalten Sie die Aufwandsentschädigung:
- Antrag von der BJV-Homepage herunterladen und sorgfältig ausfüllen, Bankverbindung nicht vergessen! Sie finden den Antrag ab Ende Januar auf dieser Internetseite.
http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=927&cHash=ee823320575da06fe5b3520b6589d8a4
- Streckenliste vom Landratsamt (Untere Jagdbehörde) bestätigen lassen und als Kopie dem Antrag beilegen
- An die BJV-Geschäftsstelle schicken: Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen
- Ihr Antrag wird dann vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit überprüft, danach bekommen Sie Ihr Geld vom BJV ausbezahlt.
Für welche Wildarten gibt es eine Aufwandsentschädigung?
- für Frischlinge, männlich und weiblich,
- für Überläufer-Bachen und
- für Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind
Dieser Antrag gilt zunächst nur für das Jagdjahr 2017/18!
- Beantragen können Sie zunächst nur für erlegte Tiere, die zwischen dem 19. Dezember 2017 und dem 31. März 2018 erlegt wurden.
Für das Jagdjahr 2018/19 wird es nach Auszahlung wieder eine Aufwandsentschädigung geben. Wir informieren Sie dann umgehend.
Wann kann ich den Antrag stellen?
- die Antragsfrist: läuft vom 31. März bis 15. Mai 2018, das heißt, bis zum 15. Mai muss Ihr Antrag bei der BJV-Geschäftsstelle eingegangen sein.
R.O.