Die Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung
Das Bayerische Jagdgesetz schreibt vor, dass für bestimmte Jagdarten brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl eingesetzt werden müssen.
Derzeit kann die Brauchbarkeit eines Jagdhundes in diesen Bereichen abgelegt werden:
- Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen auf Schalenwild
- Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
- Brauchbarkeit Wasser
- Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen
- Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd
- Brauchbarkeit für die Baujagd
- Ergänzender Eignungsnachweis im Schwarzwildgatter
Die Brauchbarkeit kann innerhalb Ihrer Kreisgruppe mit einer Brauchbarkeitsprüfung nach der QBPO-02.02.2024 abgelegt werden.
Ebenso kann der Jagdhund die Brauchbarkeit im Rahmen einer Prüfung durch einen der JGHV- oder Zuchtverbände (siehe QBPO, §25) der jeweiligen Jagdhunderassen erreichen, ggf mit erforderlichen Zusatzprüfungen.
Neben der qualifizierten allgemeinen Brauchbarkeit können nunmehr auch spezielle Brauchbarkeiten z.B. für erschwerte Nachsuchen, für Bewegungsjagden oder die Baujagd erworben werden.
Aktuelle Brauchbarkeitsprüfungsordnung
Ab sofort werden unsere Brauchbarkeitsprüfungen nach der neuen Prüfungsordnung abgehalten.
R.O.