Reaktion des BJV zur dubiose Post von der SVLFG
Die Reaktion des BJV auf das Schreiben der SVLFG ersehen Sie in der Anlage. .M.E. ist das Ergebnis/ die Aussage des BJV mehr als dürftig.Kurz zusammengefasst: Widerspruch zurücknehmen - oder selbst prozessieren.
Hierzu der Wortlaut des BJV:
Widersprüche der SVLFG
Viele Mitglieder haben sich bei uns gemeldet, um von uns einen Weg aufgezeigt zu erhalten, gegen die Beitragserhebung der SVLFG vorzugehen.
Viele haben Widerspruch eingelegt. Das Präsidium nimmt diese Anliegen sehr ernst. Aus diesem Grund übermitteln wir heute ein Schreiben unserer Justiziarin zur Weitergabe an die betroffenen Revierinhaber.
(Siehe angehängte Datei: Stellungnahme_SVLFG_Justiziarin_27012022.pdf)
Schwarzwildprämie 2021/2022
Aufgrund der notwendigen Abgabe der Streckenlisten häufen sich Anfragen bezüglich der "Schwarzwildprämie" für das Jagdjahr 2021/2022.
Hierzu folgender Sachverhalt:
ASP-Prämie
Auch für das Jagdjahr 2021/22 und das darauffolgende Jahr findet sich ein Posten zur ASP-Prämie im bayerischen Haushalt:
Zu 12 08/547 60
Sonstige Sachaufwendungen, besondere Aufwendungen i Rahmen zentraler Bekämpfungsmaßnahmen, Beschaffung von Impfstoffen und Informationsgrundlagen, die für die Aufgabe der Seuchenbekämpfung erforderlich werden, sowie Abschuss von Rahmenverträgen.
2022 gegenüber 2021:
4.500,0 Tsd. € mehr für die Fortführung der erhöhten ASP-Abschussprämie für das Jagdjahr 2021/2022 (davon
4,000,0 Tsd. € Mittelumsetzung von 12 23/812 60).
500,0 Tsd. € weniger wegen Mittelumsetzung zu 893 02.
4.000,0 Tsd. € mehr.
Mehr 4.000,0 Tsd. € Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung der Prämien für den Abschuss von Schwarzwild im Jagdjahr 2022/2023.