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Übergabe Urkunden zur Brauchbarkeitsprüfung 2023

„Jagd ohne Hund ist Schund“

sagt ein uralter Jägerspruch oder mit dem Motto des JGV Nordschwaben gesagt:

„Jagd mit Hund – aus gutem Grund“.

 

Der "Hundeobmann" des Jagdverbandes Donauwörth, Florian Otto, lud zu einer Abschlussfeier des Vorbereitungslehrgangs und zur feierlichen Übergabe der Urkunden zur bestandenen Brauchbarkeitsprüfung ein. Gemeinsam mit den Prüferkollegen Dieter Hübner und Bernhard Philipp wurden die erfolgreichen Teilnehmer des Lehrgangs gewürdigt.  Die Grundlage für einen erfolgreichen Jagdeinsatz von Hunden ist eine umfassende Jagdhundeausbildung, die über Monate hinweg erfolgt. Vor dem Vorbereitungskurs absolvierten die Hundeführer den "Hundeführerlehrgang" mit einer Abschlussprüfung von etwa 20 Doppelstunden. Hierbei liegt der Fokus auf dem Gehorsam, dem Appell, und der Grundlage für sicheres Apportieren.

  

Jagdhunde werden eingesetzt, um den Jäger an das Wild zu bringen, geschossenes oder verletztes Wild zu finden und bei Verkehrsunfällen betroffenes Wild aufzuspüren und ggf. schnell von seinem Leiden zu erlösen", erklärt Jägervorsitzender Robert Oberfrank. Er betont, dass eine waidgerechte, also tierschutzgerechte, Jagdausübung ohne brauchbare Jagdhunde nicht möglich ist. 

  

Die Brauchbarkeitsprüfung stellt sicher, dass der Hund im jagdlichen Umgang gehorsam und verkehrssicher ist sowie in der Lage, krankes oder geschossenes Wild zu finden und gegebenenfalls zu bringen. An fünf Prüfungsterminen wurden 32 Hunde nach den neuen Vorgaben geprüft. Die Prüfung am Wasser, "A3", stellte die größte Herausforderung dar, wobei 25 Gespanne die Prüfungen "A1" und "A2" erfolgreich absolvierten. Drei von sieben Gespannen scheiterten an der Prüfung "A3".

 

Jägervorsitzender Robert Oberfrank dankte den Ausbildern, den Richtern, den Hundeführern und -führerinnen sowie deren Lebenspartnern, die einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz leisten. Ein besonderer Dank galt den Vierbeinern, die als Kameraden und Jagdhelfer tagtäglich zur Seite stehen. Auch an die Revierinhaber (Mertingen 1 und Uwe Münsinger), in denen die Prüfungen stattfinden konnte, viel Waidmanns Dank. 

 

Art. 39 Bayerisches Jagdgesetz Verwendung von Jagdhunden  

(1) 1 Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden. 2 Auch der bei einer anderen Jagdart zur Nachsuche verwendete Hund muss brauchbar sein.  

(2) Die Jagdbehörde kann dem Revierinhaber die Verpflichtung zur Haltung eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhunds auferlegen.

  

Auch der Gesetzgeber hat diese moralische Selbstverpflichtung der Jäger in ein Gesetz gefasst. Das bayerische Jagdgesetz schreibt die Verfügbarkeit eines brauchbaren Jagdhundes bei einer Jagd bzw. in einem Jagdrevier vor. Besonders für die Arbeit nach dem Schuss sind solide ausgebildete Vierläufer nach wie vor unverzichtbar.


R.O.

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