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Vogelgrippe im Landkreis Donau-Ries nachgewiesen

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) breitet sich derzeit bundesweit stark aus.


Nun wurde das Virus auch im Landkreis Donau-Ries bestätigt.


Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln – drei Schwänen am Lech bei Feldheim (25. Oktober) und einer Gans bei Münster (29. Oktober) – das Virus der Geflügelpest nachgewiesen.

„Eine Stallpflicht oder die Einrichtung von Sperrgebieten sind aktuell nicht erforderlich. Das Veterinäramt beobachtet die Situation jedoch fortlaufend und wird bei Bedarf in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben und dem LGL entsprechende Maßnahmen einleiten.“


Hintergrund

Unter dem Begriff Vogelgrippe werden Influenzaviren des Typs A (z. B. H5N1, H5N8) zusammengefasst. Diese Viren zirkulieren weltweit in Wildvogelpopulationen – insbesondere bei Wasser- und Zugvögeln – und werden durch direkten Kontakt oder über kontaminierte Ausscheidungen, Wasser, Schlamm und Oberflächen übertragen.

Feuchtgebiete, Teiche, Flussufer, Küstenabschnitte und Rastplätze sind daher besonders risikobehaftet.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko für Ausbrüche bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein. Mit weiteren Nachweisen und einer möglichen Ausbreitung ist zu rechnen.

  

Gesundheitsrisiko für Menschen

Laut FLI besteht für die allgemeine Bevölkerung kein erhöhtes Risiko schwerer Erkrankungen. Eine Übertragung auf den Menschen ist zwar grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine hohe Virusdosis.

Wichtig: Kontakt zu toten oder offensichtlich kranken Vögeln sollte grundsätzlich vermieden werden – auch um eine ungewollte Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.


Wichtige Verhaltenshinweise für Jägerinnen und Jäger

Bitte beachten Sie folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Allgemein:

      • Keine geschwächten oder toten Wildvögel anfassen oder bergen.
      • Beobachtungen oder Funde unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden (Ort, ggf. GPS-Koordinaten, Foto, Kontaktdaten).
      • Kleidung, Ausrüstung und Fahrzeuge nach jedem Reviereinsatz gründlich reinigen und desinfizieren.
      • Hunde nach Einsätzen in Feuchtgebieten sorgfältig reinigen (Pfoten/Fell) und beim Auffinden toter Vögel anleinen.
      • Trinken aus Pfützen, Gräben oder Teichen in Rastgebieten vermeiden.

Für Jäger mit Geflügelhaltung:

      • Jagdeinsätze in Wasser- oder Rastgebieten derzeit nach Möglichkeit vermeiden.
      • Beim Umgang mit erlegtem Wasserwild streng auf Biosicherheitsmaßnahmen achten.

Hygieneregeln im Alltag

      • Hände vor und nach jedem Kontakt mit Geflügel gründlich waschen und desinfizieren.
      • Kadaver von Wildvögeln keinesfalls mit bloßen Händen anfassen – wenn unvermeidbar, nur mit Einweghandschuhen und geeigneten Schutzmaßnahmen.
      • Untersuchungen von Fallwild erfolgen ausschließlich durch zuständige Behörden oder autorisierte Stellen.

 

 

Hinweis zur Jagdausübung

Die Jagd sowie die Kormoranvergrämung sind derzeit nicht eingeschränkt. Dennoch ist beim Umgang mit Wasserwild besondere Vorsicht geboten, um eine Einschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.


Bleiben Sie aufmerksam und informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen!


Vielen Dank für Ihre Mithilfe beim Schutz von Wildvögeln und Nutztierbeständen.


Link zum Veterinäramt Landkreis Donau-Ries:

https://www.donau-ries.de/leben/veterinaermedizin-verbraucherschutz/tierseuchenbekaempfung


R.O.

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