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Zulassung Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild, Haarraubwild und Nutria ab 17.05.2024

Anbei das Ministerialschreiben sowie die Änderungs-Verordnung zur im Betreff genannten Rechtsänderung, welche ab Freitag, 17. Mai in Kraft getreten ist.

Wichtig: Es bleibt wie bisher aufgrund der Vorgaben des Waffengesetzes (§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG) dabei, dass nur Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte zulässig sind (inkl. IR-Strahler + künstliche Lichtquellen), nicht aber die Nachtzielgeräte!

Die Beantragung und Genehmigung von Einzelanträgen hat sich ab sofort folglich erledigt.

 

Nachstehend noch eine kurze Klarstellung des Landratsamtes betreffend die Änderung der AVBayJG im Hinblick auf die Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Jagdausübung:

 

Die unsererseits erteilen Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung der Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatztechnik auf Basis von Restlichtverstärkungstechnik (inkl. Infrarotstrahler/ -aufheller) oder Wärmebildtechnik werden ab dem heutigen Freitag, den 17.05.2024, nicht mehr vollzogen, soweit sie inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen enthalten, die in der geänderten Verordnung nicht vorgesehen sind. Faktisch gilt ab heute ausschließlich die neue gesetzliche Regelung; diese wird durch unsere bereits erteilten Einzelgenehmigungen nicht eingeschränkt.

 

Das heißt konkret, dass sowohl die Beschränkung der Verwendung der Geräte ausschließlich bei der Jagd auf Schwarzwild, als auch die Pflicht zum Mitführen und Vorzeigen der Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Jagdausübung und zuletzt auch die Auflage, dass die Verbindung zwischen Jagdwaffe und Nachtsichtgerät erst vor Ort im Revier hergestellt werden darf, hinfällig sind. 

 

Ob darüber hinaus ein förmlicher Widerruf bereits erteilter Einzelgenehmigungen erforderlich ist, ist noch nicht endgültig geklärt, hier warten wir zunächst noch ggf. weitere Weisungen der Ministerien ab und setzen einstweilen auf die pragmatische Lösung der Vollzugsaussetzung.


Anlagen:

ÄnderungsVO vom 23.04.2024.pdf

WMS 15.05.2024 wg. Änderung AVBayJG Nachtsichttechnik.pdf


R.O.

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